Denn mit unserem praktischen Kombikurs sparst du nicht nur finanziell, sondern genauso Zeit und Aufwand. Du erwirbst den Sportbootführerschein See und Binnen plus Bodenseeschifferpatent mit nur einer praktischen sowie zwei theoretischen Prüfungen. Das alles bieten wir dir für 690 Euro. Danach heißt es für dich freie Fahrt in den Fahrtbereichen Binnen und See (Küste 3 sm) – sowie auf dem Bodensee.
Kosten für ein ärztliches Attest sowie die Prüfungsgebühren sind im Kurspreis nicht enthalten.
Details | Theorieunterricht an 3 Wochenendtagen sowie 5 Einzelstunden Praxisunterricht | |
Teilnehmer | max. 25 | |
Ort | Atlantis Yachtschule Ludwigsburg |
/Person
Termine | ||
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Kombi 21/1 | Theorie Sa. 27.2., So 28.2., Sa. 6.3. Praxis nach Absprache, Prüfung 20.3. | Read more |
Kombi 21/3 | Theorie Sa. 17.3., So 18.3, Sa. 24.3. Praxis nach Apsrache, Prüfung 15.5. | |
Kombi 21/4 | Theorie Sa 12.6., So 13.6., Sa 19.6. Praxis nach Absprache, Prüfung 3.7. | |
Kombi 21/5 | Theorie So 27.6., Sa 3.7., So 4.7. Praxis nach Apsprache, Prüfung 24.7. | |
Kombi 21/6 | Theorie Sa 18.9., So. 19.9., Sa 25.9. Praxis nach Absprache, Prüfung 16.10. | |
Kombi 21/7 | Theorie Sa23.10., So 24.10., Sa 30.10. Praxis nach Absprache, Prüfung 20.10 |
Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Mit dem Sportbootführerschein See (Theorie- und Praxisprüfung) und dem Bodenseeschifferpatent (Theorieprüfung) kann der Sportbootführerschein Binnen beantragt werden.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Mindestalter mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):
Basisfragen
für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen
• Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
• Nautischen Veröffentlichungen
• Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
• Kollisionsverhütungsregeln
• Verhaltenspflichten
Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen die Antworten frei formuliert oder Eintragungen in der Seekarte vorgenommen werden.
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen.
Summe Gesamtprüfung 110,93 Euro (inkl. MwSt.)
Vorläufiger SBF 15,70 Euro
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 16:30 Uhr