AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Atlantis Yachtschule
1. Abschluss des Vertrages:
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags zur Ausbildung verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich oder mittels Online Anmeldeformular, vorgenommen werden.
b) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Ausbildungsbedingen der Atlantis Yachtschule sind Bestandteil des Vertrages!
2. Leistungen:
a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren aktuellen Prospekten und Preislisten sowie Angaben in der Kursbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit von Hotel – und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr. Dies gilt ebenso für weitere Angebote der Vertragspartner. Zusätzliche Kosten von Vertragspartner wie Marinas und Vercharterter bspw. Kurtaxen werden durch diese in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der Kurspreise, dies gilt auch für die persönliche Versorgung vor Ort.
b) Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.
3. Bezahlung:
a) Ausbildungskurse (Theorie und Praxis) Kursgebühren (19%MWST) und Lehrmittel (7%MWST) sind sofort nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu bezahlen. Bei eingeräumten Rabatten sind die besonderen Fristen zu beachten!
b) Die Preise und Zahlungsfristenbei Rabatten sind den aktuellen Preislisten zu entnehmen.
c) Bei Überweisungen muss die Wertstellung innerhalb von 14 Tagen auf unserem Konto erfolgen wenn nicht bei Rabatten andere Fristen Gültigkeit haben. Bei Zahlungen durch Überweisung bitten wir die Rechnungsnummer mit anzugeben.
Bankverbindung: FYRST
IBAN: DE96 1001 0010 0953 4221 06
BIC: PBNKDEFF
4. Leistungs- und Preisänderung:
a) Abweichungen einzelner Kursleistungen vom Inhalt des Kursvertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und dem Kunden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Kurse nicht beeinträchtigen.
b) Wir verpflichten uns, den Kunden von solchen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist u. die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
c) Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise zu ändern, sofern der Kurstermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt und sich unsere Kosten aus unvorhersehbaren Gründen wesentlich erhöht haben. Ändern sich behördlich festgelegte Tarife im Sinne des § 99 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich.
d) Prüfungsgebühren legen der Gesetzgeber und die Prüfungsausschüsse fest. Änderungen in der Höhe der Prüfungsgebühren beeinträchtigen diesen Kursvertrag nicht. Darunter fallen ebenso die Reisekosten der Prüfer, die jeweils zu jeder Prüfung individuell festgelegt werden. Höhere Kosten sind durch den Prüfling zu tragen.
e) Die Leistungen bei der Motorbootausbildung sind den aktuellen Preislisten zu entnehmen. Für darüber hinausgehende Leistungen werden die in den aktuellen Preislisten verzeichneten Kosten zusätzlich berechnet.
f) Motorbootfahrtermine sind individuell verabredete Termine, die spätesten 5 Tage vor dem Fahrtermin abgesagt werden müssen. Nicht abgemeldete Fahrtermine werden pro Fahrstunde mit 30,-€ dem Kursteilnehmer in Rechnung gestellt. Eine Abmeldung in der Zeit von fünf Tagen vor Fahrtermin bleibt ohne Kosten.
g) Bei Nichtbestehen des praktischen Teils der Prüfung werden weitere, notwendige Fahrstunden (pro Stunde 40,00 €) zusätzlich berechnet. Außerdem berechnen wir für die Prüfungsanmeldung und Prüfungsfahrt einen Betrag in Höhe von 40,- €. Die Prüfungsgebühren bleiben davon unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden: Ersatzperson Ausbildungskurse und Törns :
a) Der Kunde kann vor Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Der Posteingang bei uns bestimmt den Tag der Kündigung.
b) Bei Onlinebuchungen besteht innerhalb 7 Tage nach Buchungstermin, ein Rücktrittsrecht ohne Kosten, sofern nicht bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dazu zählt der Onlinezugang zu unseren Kursen.
c) Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück, sind wir berechtigt den hierdurch entstandenen Schaden wie folgt pau-schal in Rechnung zu stellen (pauschalisierten Schadenersatz):
d) Bei Kündigung bis 30 Tage vor Kursbeginn sind pauschal 50 % der Kurskosten, bei Gruppenbuchungen sind pau-schal 80% des vereinbarten Kurspreises zu entrichten.
e) Bei Kündigung ab 30 Tage vor Kursbeginn und ab Kursbeginn oder während des Kurses sind pauschal 100% des Kurspreises zu entrichten.
f) Kündigungen aufgrund von Krankheiten jeglicher Art können, wenn die Krankheit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, angenommen werden. In diesem Falle sind pauschal die Kurskosten in voller Höhe zu entrichten. Eine Rückerstattung ist lediglich im Bereich der nicht erfolgten Praxismotorbootstunden pauschal in Höhe von 50% anteilmäßig auf die Kosten der noch nicht erfolgten Kurseinheiten möglich.
g) Bei gebuchten Segelpraxisausbildungen erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren, da die Ausbildungsplätze begrenzt sind und aufgrund Seemännischer Sorgfaltspflicht auch die Yachten mit der erforderlichen Personenzahl bemannt sein müssen. Eine Ersatzperson kann jederzeit den Kursplatz übernehmen.
g) Lernmaterial und Lehrmittel können generell nicht zurückgenommen werden.
h) Kurspreis ist der vereinbarte Preis, also auch ein Preis der durch Kosten für Theorie und Praxis zusammenkommen kann (Kompaktpreis z.B. Sportbootführerschein Binnen Motor Theorie und Praxis sowie den Lehrmitteln mit 7%MWST).
6. Mindestteilnehmerzahl:
a) Für unsere Segel – und Motorbootkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von mindestens fünf Kursteilnehmern.
b) Für Segelpraxisausbildung gelten eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen und eine maximale Teilnehmerzahl pro Yacht von sechs Personen.
c) Wird diese oder eine bei Vertragsabschluss genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt vom Kursvertrag zurückzutreten und die Durchführung des Kurses abzulehnen. In diesem Falle erhält der Kunde den Kurspreis zurück. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände:
a) Wird die Reise bzw. der Kurs infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturereignisse, Streik, Treibstoffmangel) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir wie auch der Kunde den Vertrag kündigen.
b) Krankheit ist kein außergewöhnlicher Umstand.
c) Wird der Vertrag nach 7.a gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Nicht in Anspruch genommen Leistungen:
Nimmt der Kunde einzelne Kursleistungen nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis. Soweit wir durch das Verhalten des Kunden Aufwendung ersparen, werden sie ihm erstattet.
9. Vertragswidriges Verhalten des Kunden:
Wir sind berechtigt, vor Antritt des Kurses von den Verträgen zurückzutreten wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder nach Antritt vom Kurs außerordentlich zu kündigen, wenn der Kursteilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung, die den Kurs nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Machen wir von diesem Recht des Rücktritt oder der Kündigung Gebrauch, so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangen, einschließlich der uns etwa von Leistungsträgern gutgebrachten Beträgen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Kündigung vom Reise Ort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.
10. Haftung , Haftungsbeschränkung , Haftungsausschuss:
a) Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bedingungen entgegensehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unsern Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
b) Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Handlung und Gefährdungshaft auf den Kurspreis.
c) Dies gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese weder auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eine vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
d) Dies gilt für sonstige Schäden, soweit diese weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
e) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht wer-den kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
f) Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns ledig-lich vermittelt werden und in unseren Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
g) Kommt uns die Stelle eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmun-gen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen in Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung ( nur Flüge nach USA und Kanada ). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Ab-kommen unterliegen.
11. Pass -, Visa -, Devise – und Gesundheitsvorschriften:
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass -, Visa -, Zoll -, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
12. Benutzung der Sportboote und Übernahme von Schadenskosten :
a) Die Benutzung unserer Sportboote (Jollen, Katamarane, Yachten) geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.
b) Mängel an Geräten und am Kursablauf sind sofort den Verantwortlichen zu melden!
c) Die Sicherheitsvorschriften der Schule sind einzuhalten. Ebenso ist den Weisungen des Schulpersonals Folge zu leisten. Bei Arbeiten an Deck ist generell eine Rettungsweste zu tragen! Bei Nacht, verminderter Sicht und bei allen Arbeiten an Deck sind die Sicherheitsgurte mit geeigneten Festpunkten des Schiffes zu verbinden!
d) Schäden die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sind vom Verursacher selbst zu bezahlen.
e) Wer an einem Praxiskurs teilnimmt, verpflichtet sich, dass seine Schwimmleistungen ausreichen, um sich selbständig 30 Minuten über Wasser halten zu können. Außerdem ist immer zweckgerechte Kleidung zu tragen. Unzureichende Kleidung verursacht Auskühlung und kann im Extremfall, bei längerem Aufenthalt im kalten Wasser zum Tod führen. Die Schule kann bei solchem Fehlverhalten nicht verantwortlich gemacht werden.
f) Wir schulen in Revieren, in denen statistisch genügend windreiche Tage vorhanden sind. Bei ausbleibendem Wind kann dies nicht unserer Schule angelastet werden. Ebenso sind wir nicht für das übrige Wetterverhalten verantwortlich zu machen.
13. Prüfungstermine und Prüfungskosten:
Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen wir vier Wochen vor dem Prüfungstermin folgende Prüfungsunterlagen: Antrag, Passbild, Führungszeugnis oder Führerscheinkopie, ärztliches Zeugnis und die Prüfungsgebühren. Ein automatischer Anspruch auf eine Prüfung ist durch diesen Vertragsabschluss nicht gegeben. Die zu den Kursen angebotenen Prüfungstermine müssen eingehalten werden. Weitere Schulungsmaßnahmen nach dem zugehörigen Prüfungstermin sind entsprechend unserer Preisliste zusätzlich zu bezahlen. Wir bemühen uns die Prüfungsorganisation so optimal wie möglich zu gestalten, haften jedoch nicht für die Prüfungsausführung der Prüfungsausschüsse.
14. Ausbildungsteilnahme/Prüfungsvorbereitung:
a) Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zusätzlich zu Theorie – und Praxisunterricht, selbsttätig auf die Prüfung vorzu-bereiten. Außerdem sind die Kurstermine regelmäßig zu besuchen. Dabei sind auch die Kurszeiten einzuhalten!
b) Die Mindeststundensätze zu den Befähigungsnachweisen sind von den Teilnehmern zu erbringen. Motorbootpraxis 5 Stunden Praxis. Theoriekursstunden nach den Angaben im Kursplan. Wir behalten uns vor bei mehrmaligen Fehlen (mehr als zweimal) in den Theoriekursen, ohne Erstattung von Kursgebühren, die Prüfungsanmeldung abzulehnen. Praxisfahrtermine müssen frühzeitig geplant werden. Es besteht kein Anspruch auf Fahrstunden nur an den Wochenenden. Die Motorbootpraxis erfolgt von Montag bis Sonntag. Wir nur bei Tag die Praxisstunden anbieten. Die Zeiten sind Jahreszeitabhängig.
15. Reklamationen:
an Kursleistungen oder an Booten müssen sofort dem Kursleiter angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Reklamationen in Bezug auf die Kursplanung.
16. Unwirksamkeit
eines Teils der Geschäftsbedingungen: Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise un-wirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zuverlässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehendsten erreicht. Notfalls finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Verliert ein Teil der Geschäftsbedingungen durch Urteil oder Gesetzesänderungen seine Wirksamkeit, tritt der dem unwirksamen Teil der AGB nächststehende durch Gesetz formulierten Gesetzestext hierfür ein.
17. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Ludwigsburg vereinbart. Stand 01.01.2020
Ausbildungsbedingungen der Atlantis Yachtschule
Die Yachtschule Ludwigsburg mit ihren Mitarbeitern ist mit vollem Engagement bemüht eine professionelle und vollständige, an den Kunden angepasste Ausbildung anzubieten. Ohne die Bereitschaft unserer Kunden in der Ausbildung, entsprechend unseren Empfehlungen, mitzuarbeiten, sind die Ausbildungsziele nicht erreichbar.
Internationale und nationale Gesetze und Verordnungen geben in allen Lebensbereichen einen Handlungsrahmen, der eine Anpassung jedes Einzelnen erfordert, um in der menschlichen Gemeinschaft leben zu können.
Unsere Ausbildungsbedingungen sind an diese Gegebenheiten angepasst und für einen reibungslosen Ausbildungsablauf Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yachtschule Ludwigsburg und der Segel- und Motor-bootschule Harald Häbich.
Theorieausbildung
Unsere Theorieausbildung bietet, mit hoher Effizienz, eine gewaltige Lernstoffmenge an, bei deren Vermittlung Störungen jeglicher Art kontraproduktiv sind. Um die Lerninhalte langfristig verfügbar zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
• Keine Nutzung von Handys, Smartphons, IPads oder PC´s während den Ausbildungseinheiten!
• Kein Verzehr von Lebensmitteln und Getränken, gleich welcher Art, in den Kursräumen!
• Lebensmittelreste, sonstige Abfälle, Flaschen und andere Behältnisse sind nach Kursende wieder mitzunehmen und außerhalb unseres Grundstückes vorschriftsmäßig zu entsorgen!
• Die vorgeschlagenen Nacharbeiten für zu Hause sind zu erfüllen!
• Die Schifffahrtsknoten müssen zu Hause trainiert werden!
• Hausaufgaben und Kartenarbeiten müssen, zusätzlich zu den Theoriekursen, selbstständig bearbeitet werden!
• Die Kurse sind, ohne Verspätungen, in vollem Umfang zu besuchen!
• Die für den entsprechenden Fachbereich erforderlichen Hilfsmittel sind mitzubringen! (Seekarte usw.)
• Die Prüfungstermine sind an die gebuchten Kurse gebunden!
Praxisausbildung
Wir bieten fünf Fahrstunden pauschal, inklusive Prüfungsfahrt an. Die gesamte Ausbildung wird kundenindividuell protokoliert. Um eine effektive Praxisausbildung zu gewährleisten, sind folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
• Pünktliches Erscheinen zu den verabredeten Fahrterminen!
• Nach Eintrag der Fahrtermine in die Terminplanungsliste, sind die Termine unter Zuhilfenahme unserer kundeninternen Darstellung, zu überprüfen um eventuelle Buchungsfehler frühzeitig erkennen zu können!
• Befolgung der Ausbilderanweisungen!
• Die Manöverkommandos und Knoten erfordern es sie zu Hause zu trainieren!
• Witterungsgerechte Bekleidung und rutschfestes Schuhwerk sind zu tragen!
• Keine Nutzung von Handys, Smartphons, IPads oder PC´s während den Ausbildungseinheiten!
• Lebensmittelreste, sonstige Abfälle, Flaschen und andere Behältnisse sind nach Kursende wieder mitzunehmen und außerhalb unseres Grundstückes vorschriftsmäßig zu entsorgen!
Atlantis Yachtschule, Stand 01.01.2020
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.