Der FKN oder auch Pyro-Schein, berechtigt Dich zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2. Dazu gehören: Signalraketen, Fallschirmraketen, Handfakeln und bestimmte Rausignale.
Besonders der sichere Umgang mit Seenotsignalmittel wird Dir umfassend vermittelt. Die Handhabung und Benutzung wird praktisch an unseren Schulungssignalmittel geübt.
- Fallschirmrakete
- Signalgeber mit Magazin/Trommel
- Rauchfackel/Handfackel
- Rauchsignal
Wir zeigen Dir wie mit nichtgezündetet Signalmittel umgegangen wird und schauen uns die rechtlichen Hintergründe an.
Im Preis inbegriffen sind:
Die jeweiligen Prüfungsgebühren sind nicht im Kurspreis enthalten.
Details | Abendunterricht ca. 3 Stunden | |
Teilnehmer | max. 8 | |
Ort | Atlantis Yachtschule Ludwigsburg – DLRG in Remseck-Schießtal |
/Person
Der FKN wird benötigt, sobald Du Seenotsignalmittel transportierst. Durch die praktischen Übungen an den Seenotsignalmittel, bist Du in der Lage diese in einer Sresssituation schnell und sicher anzuwenden. Er ist nicht nur rechtlich sinnvoll sondern bietet Dir in einer Notsituation das schnelle Handhaben eines Seenotsignalmittel.
Mindestalter: 16 Jahre
Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder sonstigen anerkannten Befähigungsnachweis zum Führen von Wassersportfahrzeugen
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Fragebogen bearbeitet werden, der aus 15 Fragen besteht, teilweise Multiple-Choice.
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
Die Prüfung muss nach der Zulassung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden – andernfalls verfällt die Zulassung.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer.
Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Fachkundenachweises zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.
Gebühr für Abnahme und Erteilung
28,89€ (inkl. MwSt)
Zzgl. Nebenkosten
Stand Januar 2022
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Dieser entscheidet über die Zulassung.
Einzureichende Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Einzureichend ist:
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 16:30 Uhr