Zum Erhalt des amtlichen Sportküstenschifferschein (SKS), bieten wir dir in den Bereichen Theorie und Praxis eine umfassende sowie bewährte Segelausbildung. Bei dem SKS handelt es sich um einen Führerschein, der zum Yachtsegeln in Küstengewässern berechtigt (12 sm vor der Küste). Voraussetzung für den SKS ist der Sportbootführerschein See.
Es erwartet dich viel Erfahrung zu fairen Preisen: Die Theorieausbildung bieten wir für 460 Euro und die zweiwöchige Praxisausbildung für 1.320 Euro an. Übrigens wohnst du während der Ausbildung auf der Yacht und es befinden sich während des Praxisteils maximal sechs Segelschüler an Bord. Darüber hinaus bieten wir die sinnvolle Kombination aus Motorbootkombiausbildung und SKS für 1.999 Euro an.
In der Theorieausbildung inbegriffen:
In der Praxisausbildung inbegriffen:
Nicht im Kurspreis enthalten: Bordkasse (ca. 120 Euro/Woche), Verpflegung, Prüfungsgebühren sowie Anfahrt.
Details | Unterricht an 5 Wochenendtagen, | |
Teilnehmer | max. 12 (Theorie) / max. 6 (Praxis) | |
Orte | Theorie: Praxis: |
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Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden: Navigation / Seemannschaft / Schifffahrtsrecht / Wetterkunde.
Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.
Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.
Im Einzelnen werden gefordert: Mit Antriebsmaschine und unter Segel
Pflichtaufgaben
• Rettungsmanöver unter Segel
• Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung
Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.
• Manöver mit Antriebsmaschine
• Anlegen mit Antriebsmaschine
• Ablegen mit Antriebsmaschine
• Manöver unter Segel
• Wenden oder Halsen/Q-Wende
• Beidrehen/Beiliegen
Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Sonstige Aufgaben
• Seemannschaft/Fertigkeiten
Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
• Wetterkunde
Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
• Navigation
Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
• Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
Kontrolle und Bedienung
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.
Seemannschaft/Manöver
Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.
Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.
Summe Gesamtprüfung 144,58 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Nebenkosten*)
Wiederholung Prüfung Theorie 53,45 Euro (inkl. MwSt.)
*ggfs. zzgl. Nebenkosten für Praxis Mittelmeer/Atlantik 38,00 Euro
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 16:30 Uhr