Attraktives Kurs und Seminarangebot
SCHEINE, ZEUGNISSE UND SEMINARE
Du hast bereits einen Sportbootführerschein und möchtest weiter durchstarten. Dann schau Dir unsere weiteren Kurse in der Übersicht an. Ob Segelschein SKS, Funkkurse oder Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (im Sportbootjargon auch Pyroschein genannt), bei uns bekommst Du immer eine top Ausbildung und persönliche Betreuung.
Unsere UKW-Funkkurse SRC und UBI sind für alle Wassersportler intereressant, wir schulen in kleinen Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern. Der große Praxisanteil macht die Kurse sehr spannend und abwechslungsreich. Von der ersten Stunde an sitzt Du am Funkgerät und lernst wie Du einen Notruf empfängst und absendest.
Mit dem Fachkundenachweis erlernst Du den richtigen Umgang mit Seenotsignalmittel. Wie vermitteln Dir das notwendige theoretischen Hintergrundwissen und zeigen Dir den richtigen Umgang in der Praxis.
Unser Team aus erfahrenen Segler und Motorbootfahrer kann Dir auch hilfreiche Tipps über die Prüfung hinaus geben.
Nach Deinem Kurs wollen wir weiter Dein Ansprechpartner sein, um Dir den Einstieg in den Wassersport zu erleichtern. Wir helfen Dir gerne bei Deiner Planung des nächsten Törns.
Unser Programm wird immer erweitert. Über den SBF und SKS bieten wir den SRC, UBI sowie den FKN an.
Wir haben auch Seminare im Angebot. Unser Wetterseminar ist ein auf Wasserportler zugeschnittenes Seminar und eine optimale Vorbereitung für die SKS sowie SSS Prüfung.
Die Örtlichkeit findest Du beim jeweiligen Kurs/Seminar. Du bekommst nach Deiner Buchung eine Mail mit der Adresse und Uhrzeit zu Deiner Buchung.
Sobald ein Funkgerät auf Deinem Fahrzeug verbaut ist, bist Du zum Abhören des Funkverkehrs verpflichtet. Der Funkschein wird immer dann benötigt, wenn Du ein Funkgerät auf Deinem Fahrzeug verbaut hast
Den FKN benötigts Du rein rechtlich nur zum Erwerb bestimmter Seenotsignalmittel. Wir empfehlen ihn, da er den sicheren Umgang der Seenotsignalmittel schult und Du so in einem Seenotfall gut vorbereitet bist.
In Deutschland gibt es außer dem Sportbootführerschein noch:
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein
Mit dem Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen darf ich Sportboote unter 20 Meter Länge je nach erworbener Antriebsart fahren, eine Begrenzung der Leistung gibt es nicht. Auf dem Rhein ist die Länge auf 15 Meter begrenzt.
Mit dem Sportbootführerschein Geltungsbereich See darf ich Sportboote unter Antriebsmaschine und/oder Segel fahren, eine Begrenzung der Leistung und der Größe gibt es nicht.
Erfahrung und Können des Schiffführers geben hier die Grenze vor und nicht der Gesetzgeber. Vercharterer können weitere Befähigungsnachweise oder Erfahrungsnachweise verlangen.
In Deutschland wird zum Führen eines motorbetrieben Wassersportfahrzeug mit einer Leistung über 15 PS ein Führerschein benötigt. Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis für Wasserfahrzeuge.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen ("SBF Binnen") vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Der SBF Binnen kann mit der Antriebsart Segel, mit Antriebsmaschine oder unter Segel und Antriebsmaschine erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Der SBF See kann nur mit Antriebsmaschine erworben werden.
Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer Praktischen Prüfung
Der Sportbootführerschein beinhaltet das internationale Zertifikat ICC und ist somit auch im Ausland gültig!
Das Bodenseeschifferpatent wird in Deutschland von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern erteilt, es kann prüfungsfrei per Antrag in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Mindestalter für die Kat. A ist 18 Jahre und für die Kat. D 16 Jahre
Das Patent wird in unterschiedlichen Kategorien unterteilt.
Die Kategorie A, berechtigt zum Führen von Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS) Leistung
Die Kategorie B, berechtigt zum Führen von Fahrgastschiffe
Die Kategorie C, berechtigt zum Führen von Güzerschiffe sowie Geräte mit eigenem Antrieb
Die Kategorie D, berechtigt zum Führen von Fahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m²
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 16:30 Uhr