Funkzeugnisse für Wassersportler

Ausbildung und Prüfungsvorbereitung in Theorie und Praxis

SRC UND UBI

Amtliche Funkzeugnisse für Wassersportler

Unser praktischer Kombikurs:

Wir machen es dir einfach. Denn mit unserem Funkkombikurs lernst Du in nur einem Kurs gleich für zwei Funkscheine. Hierbei handelt es sich um das amtliche Short Range Certificate (SRC) für den Seefunk sowie das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Genauso überzeugend:  - Die Kursgebühren 360 Euro.

Kursinhalte:

Besonders umfassend erlernst du den praktischen Umgang zur Abwicklung des See- sowie Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte. Die theoretischen Kenntnisse werden anhand des Theorie-Leitfadens sowie unserer professionellen Schulungsvideos vermittelt.

Im Preis inbegriffen sind:

  • Praktische Ausbildung am Funkgerät in 4 Einheiten à 3 Stunden
  • Ausbildungsleitfaden für die praktische und theoretische Nacharbeit zu Hause
  • Onlinezugang zu den Prüfungsfragen und Schulungsvideos

Die jeweiligen Prüfungsgebühren sind nicht im Kurspreis enthalten.

Details

Unterricht an 3 Tagen

Teilnehmer

max. 8

Ort

Atlantis Yachtschule Ludwigsburg – DLRG in Remseck-Schießtal

Kombi

360

/Person

Gut zu wissen

Das Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) berechtigt dich zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Grundkenntnisse in englischer Sprache beim SRC.

Theoretische Prüfung zum SRC

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen.

Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

Theoretische Prüfung zum UBI

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.

Praktische Prüfung zum SRC

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.

Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.

Praktische Prüfung zum UBI

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden.

Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Fristen zur Prüfung

Die Prüfung zum SRC muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.

UBI
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.

Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

Prüfungsgebühren zum SRC und UBI

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

SRC
Zulassung: 18,73 Euro
Prüfung Theorie: 37,02 Euro
Prüfung Praxis: 46,17 Euro
Erteilung Funkbetriebszeugnis: 25,96 Euro

Summe Gesamtprüfung: 127,88 Euro (inkl. MwSt.)

UBI
Zulassung: 15,89 Euro
Prüfung Theorie und Prxis: 70,03 Euro
Erteilung Sprechfunkzeugnis: 22,791 Euro

Summe Gesamtprüfung: 108,71 Euro (inkl. MwSt.)

Stand Januar 2022

Jetzt anmelden!