Ausbildung und Prüfungsvorbereitung in Theorie und Praxis
SRC UND UBI
Wir machen es dir einfach. Denn mit unserem Funkkombikurs lernst Du in nur einem Kurs gleich für zwei Funkscheine. Hierbei handelt es sich um das amtliche Short Range Certificate (SRC) für den Seefunk sowie das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Genauso überzeugend: - Die Kursgebühren 360 Euro.
Besonders umfassend erlernst du den praktischen Umgang zur Abwicklung des See- sowie Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte. Die theoretischen Kenntnisse werden anhand des Theorie-Leitfadens sowie unserer professionellen Schulungsvideos vermittelt.
Im Preis inbegriffen sind:
Die jeweiligen Prüfungsgebühren sind nicht im Kurspreis enthalten.
Details | Unterricht an 3 Tagen | |
Teilnehmer | max. 8 | |
Ort | Atlantis Yachtschule Ludwigsburg – DLRG in Remseck-Schießtal |
/Person
Das Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) berechtigt dich zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Grundkenntnisse in englischer Sprache beim SRC.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen.
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Sonstige Fertigkeiten:
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden.
Im Einzelnen werden gefordert:
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Die Prüfung zum SRC muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
UBI
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.
SRC
Zulassung: 18,73 Euro
Prüfung Theorie: 37,02 Euro
Prüfung Praxis: 46,17 Euro
Erteilung Funkbetriebszeugnis: 25,96 Euro
Summe Gesamtprüfung: 127,88 Euro (inkl. MwSt.)
UBI
Zulassung: 15,89 Euro
Prüfung Theorie und Prxis: 70,03 Euro
Erteilung Sprechfunkzeugnis: 22,791 Euro
Summe Gesamtprüfung: 108,71 Euro (inkl. MwSt.)
Stand Januar 2022
Montag – Freitag
9:00 Uhr – 16:30 Uhr